Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
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Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Bei der Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen.
Die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ist eine Straftat (§ 226a des Strafgesetzbuches – StGB), die mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren geahndet werden kann. Bei einer weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt und bei der schwersten Form wird der Scheideneingang beinahe komplett zugenäht.